Leistungen und Preise
ICH NEHME MIR ZEIT FÜR IHR ANLIEGEN
Ihre erste Shiatsu Einheit bei mir:
Nehmen Sie sich für Ihre erste Shiatsu-Sitzung genügend Zeit (75 Min.) für ein Vorgespräch, einige Minuten nach der Behandlung zum Nachruhen und für die Beantwortung von Fragen die aufgetaucht sind. Bringen Sie bequeme Bekleidung aus Naturfaser mit, in der Sie sich gut bewegen können (z.B. T-Shirt, Legging, Jogginganzug). Nehmen Sie 1-2 Stunden vor der Shiatsu Einheit keine belastende Mahlzeit zu sich, da dies die Beweglichkeit einschränkt und der Körper seine Energie zur Verdauung verwendet.
Shiatsu
SHIATSU Einzel-Behandlung (ca. 50 Min)
70 Euro
Schröpfen
Schröpfbehandlung (ca. 30 Min)
45 Euro
Shiatsu Öl-Massage
Shiatsu-Öl Massage (ca. 50 Min)
70 Euro
Shiatsu für Kinder
SHIATSU-Behandlung (ca. 30 Min)
45 Euro
Meridian-Taping
je nach Anlage und Bereich ab
15 Euro
Shiatsu am Arbeitsplatz
Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
(ca. 15 - 25 Min)
Preis auf Anfrage
Laserakupunktur
Laserakupunktur (ca. 30 Min)
40 Euro
Aromatouch Technik
Aromatouch Anwendung (ca. 50 Min)
70 Euro
Kokoro Physical Training
je nach Zeitaufwand individuell angepasstes Training (ca. 60 Min)
Preis auf Anfrage
oder als Gruppentraining min 6 Personen (8 EH á 60 Min)
Preis auf Anfrage
Sporttherapie
je nach Zeitaufwand individuell angepasstes Training (ca. 60 Min)
Preis auf Anfrage
Zusatzversicherung und Gesundheitshunderter für SVS-Versicherte
Abrechnung bei entsprechendem Tarif über Zusatzversicherungen ist möglich.
Mit dem SVS Gesundheitshunderter fördert die Sozialversicherung für Selbständige jährlich gesundheitsförderliche Aktivitäten.
Selbständige UnternehmerInnen können für Shiatsubehandlungen in meiner Praxis auf Rechnungen über € 150,- mit € 100,- unterstützt werden.
Als Kooperationspartner der SVS erfülle ich die notwendigen Qualitätsanforderungen dafür.
Genauere Informationen zum SVS Gesundheitshunderter finden Sie hier.
Bitte teilen Sie mir vor Behandlungsbeginn mit, wenn Sie den Gesundheitshunderter in Anspruch nehmen möchten.
Bitte bedenken sie, dass Behandlungstermine die nicht wahrgenommen werden können, 24 Stunden vorher abzusagen sind. Sollte dies nicht erfolgen sind 80% der Behandlungskosten zu tragen.